Barrierefreiheit

Barrierefreie Bedienung

Der Arbeitsmarktmonitor unterstützt die Verwendung von ScreenReadern. Die beste Unterstützung bietet hierbei Jaws ab der Version 11.
Die Bedienung des Arbeitsmarktmonitors wurde hierfür speziell erweitert und unterstützt den technischen Standard von W3C(WAI-ARIA) für Barrierefreiheit.
Beispiele der Verwendung eines Screenreaders sind für Jaws 11.x und höhere Versionen angedacht. Es wird keine Garantie übernommen, dass andere ScreenReader gleiche Funktionen sowie Tastenkürzel besitzen.

Hauptnavigation-Orientierungspunkte

Um sich in der Anwendung des Arbeitsmarktmonitors zu orientieren, wurde die Seite in verschiedene Bereiche unterteilt.
Diese Bereiche können mittels Tastenkürzel aufgerufen und angesteuert werden.
Folgende Bereiche sind vorhanden:

Um diese Orientierungspunkte anzusteuern gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder wird mittels „ö“ auf den nächsten Orientierungspunkt gewechselt, oder es wird mit „Strg + JAWS-Taste + ö“ die Übersicht der Orientierungspunkte aufgerufen.
Diese Übersicht stellt einen Baum dar, der per Cursortasten navigierbar ist. Mit Return kann die Auswahl bestätigt werden und der Fokus der Applikation springt auf den ausgewählten Teil.

Alternative Ansichten

Aufgrund von grafischen Darstellungen sind verschiedene Seiten mit einer alternativen Ansicht erweitert worden. Das Umschalten von einer Standard-Ansicht auf eine alternative Ansicht ist für jede Seite gleich.

Ist eine alternative Ansicht vorhanden, wird diese nun ausgewählt. Mit Return betätigen und die Seite wird geladen.

Navigationsebenen

Der Arbeitsmarktmonitor hat drei Navigationsebenen: Hauptnavigation, Brotkrümelnavigation sowie die Subnavigation der dargestellten Daten.
Die Hauptnavigation ermöglicht das Navigieren über die komplette Seite. Die Brotkrümelnavigation zeigt die aktuelle Position auf der Seite.
Die Subnavigation der dargestellten Daten kann immer unterschiedlich sein. Sofern nicht erforderlich,wird keine Subnavigation dargestellt.

Hauptmenü

Das Hauptmenü ist per Tastatur steuerbar. Zur Steuerung können die Cursortasten verwendet werden. Unterpunkte bzw. erweiterte Gliederungen von Menüpunkten werden von dem Screenreader direkt angesagt, um dem Benutzer die Bedienung zu erleichtern.

Reiter/Tabs

Reiter bzw. Tabs werden vom Screenreader direkt als diese vorgelesen. Sie können per Cursortasten durchgeschaltet werden. Der angewählte Reiter muss nicht direkt geladen werden, evtl. ist die Bedienung von Return notwendig.

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter https://arbeitsmarktmonitor.arbeitsagentur.de veröffentlichten Webseite der Bundesagentur für Arbeit.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Webseiten und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einem unabhängigen BITV 2.0-Test, der im September 2020 durchgeführt wurde.

Aufgrund der Überprüfung ist die Webseite mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise vereinbar.

Die nachstehend aufgeführten Anforderungen der WCAG 2.1 sind noch nicht vollständig umgesetzt:

Tabellen-Beschreibung: Anforderungen an barrierefreie Angebote nach WCAG 2.1
Quelle: siehe unten
WCAG 2.1 Nutzung mit eingeschränktem Sehvermögen bzw. ohne Farbwahrnehmung Nutzung ohne Sehvermögen Nutzung mit eingeschränkter Handhabung oder Kraft Nutzung ohne bzw. mit eingeschränktem Hörvermögen Nutzung mit kognitiven Einschränkungen
Textalternativen (Anforderung 1.1) teilweise vereinbar teilweise vereinbar teilweise vereinbar vereinbar teilweise vereinbar
Anpassbarkeit (Anforderung 1.3) teilweise vereinbar teilweise vereinbar teilweise vereinbar vereinbar teilweise vereinbar
Unterscheidbarkeit (Anforderung 1.4) teilweise vereinbar teilweise vereinbar teilweise vereinbar vereinbar teilweise vereinbar
Tastaturerreichbarkeit (Anforderung 2.1) vereinbar teilweise vereinbar teilweise vereinbar vereinbar vereinbar
Ausreichend Zeit (Anforderung 2.2) teilweise vereinbar teilweise vereinbar teilweise vereinbar vereinbar teilweise vereinbar
Navigierbarkeit (Anforderung 2.4) teilweise vereinbar teilweise vereinbar teilweise vereinbar vereinbar teilweise vereinbar
Eingabemodalitäten (Anforderung 2.5) vereinbar vereinbar teilweise vereinbar vereinbar teilweise vereinbar
Lesbarkeit (Anforderung 3.1) vereinbar teilweise vereinbar vereinbar vereinbar teilweise vereinbar
Vorhersehbarkeit (Anforderung 3.2) teilweise vereinbar teilweise vereinbar teilweise vereinbar vereinbar teilweise vereinbar
Eingabehilfen (Anforderung 3.3) teilweise vereinbar teilweise vereinbar teilweise vereinbar vereinbar teilweise vereinbar
Kompatibilität (Anforderung 4.1) vereinbar teilweise vereinbar teilweise vereinbar vereinbar vereinbar

Fakultativ barrierefreie Inhalte

Folgende barrierefreie Alternativen, um die Inhalte zugänglich zu machen, halten wir für Sie bereit.

Folgende Maßnahmen zur Erreichung der Barrierefreiheit sind geplant:

Die Zugänglichkeit zu unseren Informationen für alle Menschen hat für uns einen hohen Stellenwert. Deshalb arbeiten wir kontinuierlich an der Verbesserung der Barrierefreiheit.

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung Diese Erklärung wurde am 23. September 2020 erstellt und zuletzt am 23. September 2020 aktualisiert.

Barrieren melden: Feedback und Kontaktmöglichkeiten

Sie möchten uns bestehende Barrieren auf unseren Webseiten melden? Oder Sie möchten Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erhalten?

Nutzen Sie unser Kontaktformular

Post-Anschrift

Bundesagentur für Arbeit (BA)
Regensburger Straße 104
90478 Nürnberg

Telefonnummern

Für Arbeitnehmer: 0800 4 5555-00 (kostenfrei)
Für Arbeitgeber: 0800 4 5555-20 (kostenfrei)

Gebärdentelefonie und Schrifttelefonie

Für Menschen mit Hörbeeinträchtigungen gibt es das kostenlose Servicetelefon für Hörgeschädigte.

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: Internetseite der Schlichtungsstelle

Post-Anschrift

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin

Telefonnummer, Fax und E-Mail-Adresse

Telefon: +49 (0)30 18 527-2805
Fax: +49 (0)30 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de

Anforderungen an barrierefreie Angebote nach WCAG 2.1