Barrierefreiheit
Barrierefreie Bedienung
Der Arbeitsmarktmonitor unterstützt die Verwendung von ScreenReadern. Die beste Unterstützung bietet hierbei Jaws ab der Version 11.
Die Bedienung des Arbeitsmarktmonitors wurde hierfür speziell erweitert und unterstützt den technischen Standard von W3C(WAI-ARIA) für Barrierefreiheit.
Beispiele der Verwendung eines Screenreaders sind für Jaws 11.x und höhere Versionen angedacht. Es wird keine Garantie übernommen, dass andere ScreenReader gleiche Funktionen sowie Tastenkürzel besitzen.
Hauptnavigation-Orientierungspunkte
Um sich in der Anwendung des Arbeitsmarktmonitors zu orientieren, wurde die Seite in verschiedene Bereiche unterteilt.
Diese Bereiche können mittels Tastenkürzel aufgerufen und angesteuert werden.
Folgende Bereiche sind vorhanden:
- Suchen
- Navigation
- Haupt
- Suchen
- Anwendung
- Inhaltsverzeichnis (Footer)
- Ergänzender Inhalt (Nur möglich wenn Hilfe geöffnet)
Um diese Orientierungspunkte anzusteuern gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder wird mittels „ö“ auf den nächsten Orientierungspunkt gewechselt, oder es wird mit „Strg + JAWS-Taste + ö“ die Übersicht der Orientierungspunkte aufgerufen.
Diese Übersicht stellt einen Baum dar, der per Cursortasten navigierbar ist. Mit Return kann die Auswahl bestätigt werden und der Fokus der Applikation springt auf den ausgewählten Teil.
Alternative Ansichten
Aufgrund von grafischen Darstellungen sind verschiedene Seiten mit einer alternativen Ansicht erweitert worden. Das Umschalten von einer Standard-Ansicht auf eine alternative Ansicht ist für jede Seite gleich.
- Orientierungspunkt Anwendung suchen und auswählen
- Tab-Taste 1x verwenden
Ist eine alternative Ansicht vorhanden, wird diese nun ausgewählt. Mit Return betätigen und die Seite wird geladen.
Navigationsebenen
Der Arbeitsmarktmonitor hat drei Navigationsebenen: Hauptnavigation, Brotkrümelnavigation sowie die Subnavigation der dargestellten Daten.
Die Hauptnavigation ermöglicht das Navigieren über die komplette Seite. Die Brotkrümelnavigation zeigt die aktuelle Position auf der Seite.
Die Subnavigation der dargestellten Daten kann immer unterschiedlich sein. Sofern nicht erforderlich,wird keine Subnavigation dargestellt.
Hauptmenü
Das Hauptmenü ist per Tastatur steuerbar. Zur Steuerung können die Cursortasten verwendet werden. Unterpunkte bzw. erweiterte Gliederungen von Menüpunkten werden von dem Screenreader direkt angesagt, um dem Benutzer die Bedienung zu erleichtern.
Reiter/Tabs
Reiter bzw. Tabs werden vom Screenreader direkt als diese vorgelesen. Sie können per Cursortasten durchgeschaltet werden. Der angewählte Reiter muss nicht direkt geladen werden, evtl. ist die Bedienung von Return notwendig.
Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter https://arbeitsmarktmonitor.arbeitsagentur.de veröffentlichten Webseite der Bundesagentur für Arbeit.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Webseiten und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einem unabhängigen BITV 2.0-Test, der im September 2020 durchgeführt wurde.
Aufgrund der Überprüfung ist die Webseite mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise vereinbar.
Die nachstehend aufgeführten Anforderungen der WCAG 2.1 sind noch nicht vollständig umgesetzt:
| WCAG 2.1 | Nutzung mit eingeschränktem Sehvermögen bzw. ohne Farbwahrnehmung | Nutzung ohne Sehvermögen | Nutzung mit eingeschränkter Handhabung oder Kraft | Nutzung ohne bzw. mit eingeschränktem Hörvermögen | Nutzung mit kognitiven Einschränkungen |
|---|---|---|---|---|---|
| Textalternativen (Anforderung 1.1) | teilweise vereinbar | teilweise vereinbar | teilweise vereinbar | vereinbar | teilweise vereinbar |
| Anpassbarkeit (Anforderung 1.3) | teilweise vereinbar | teilweise vereinbar | teilweise vereinbar | vereinbar | teilweise vereinbar |
| Unterscheidbarkeit (Anforderung 1.4) | teilweise vereinbar | teilweise vereinbar | teilweise vereinbar | vereinbar | teilweise vereinbar |
| Tastaturerreichbarkeit (Anforderung 2.1) | vereinbar | teilweise vereinbar | teilweise vereinbar | vereinbar | vereinbar |
| Ausreichend Zeit (Anforderung 2.2) | teilweise vereinbar | teilweise vereinbar | teilweise vereinbar | vereinbar | teilweise vereinbar |
| Navigierbarkeit (Anforderung 2.4) | teilweise vereinbar | teilweise vereinbar | teilweise vereinbar | vereinbar | teilweise vereinbar |
| Eingabemodalitäten (Anforderung 2.5) | vereinbar | vereinbar | teilweise vereinbar | vereinbar | teilweise vereinbar |
| Lesbarkeit (Anforderung 3.1) | vereinbar | teilweise vereinbar | vereinbar | vereinbar | teilweise vereinbar |
| Vorhersehbarkeit (Anforderung 3.2) | teilweise vereinbar | teilweise vereinbar | teilweise vereinbar | vereinbar | teilweise vereinbar |
| Eingabehilfen (Anforderung 3.3) | teilweise vereinbar | teilweise vereinbar | teilweise vereinbar | vereinbar | teilweise vereinbar |
| Kompatibilität (Anforderung 4.1) | vereinbar | teilweise vereinbar | teilweise vereinbar | vereinbar | vereinbar |
Fakultativ barrierefreie Inhalte
Folgende barrierefreie Alternativen, um die Inhalte zugänglich zu machen, halten wir für Sie bereit.
- Barrierefreie Anzeige, die prominent (Top-Navigation) über eine Schaltfläche umschaltbar ist.
Folgende Maßnahmen zur Erreichung der Barrierefreiheit sind geplant:
- Neuentwicklung bestimmter Bereiche (insb. Faktencheck) mit konsequenter Berücksichtigung der Barrierefreiheit.
Die Zugänglichkeit zu unseren Informationen für alle Menschen hat für uns einen hohen Stellenwert. Deshalb arbeiten wir kontinuierlich an der Verbesserung der Barrierefreiheit.
Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung Diese Erklärung wurde am 23. September 2020 erstellt und zuletzt am 23. September 2020 aktualisiert.
Barrieren melden: Feedback und Kontaktmöglichkeiten
Sie möchten uns bestehende Barrieren auf unseren Webseiten melden? Oder Sie möchten Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erhalten?
Nutzen Sie unser Kontaktformular
Post-Anschrift
Bundesagentur für Arbeit (BA)
Regensburger Straße 104
90478 Nürnberg
Telefonnummern
Für Arbeitnehmer: 0800 4 5555-00 (kostenfrei)
Für Arbeitgeber: 0800 4 5555-20 (kostenfrei)
Gebärdentelefonie und Schrifttelefonie
Für Menschen mit Hörbeeinträchtigungen gibt es das kostenlose Servicetelefon für Hörgeschädigte.
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: Internetseite der Schlichtungsstelle
Post-Anschrift
Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefonnummer, Fax und E-Mail-Adresse
Telefon: +49 (0)30 18 527-2805
Fax: +49 (0)30 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Anforderungen an barrierefreie Angebote nach WCAG 2.1
- 1.1 Textalternativen: Für Nicht-Text-Inhalte stehen aussagekräftige Textalternativen zur Verfügung.
- 1.2 Zeitbasierte Medien: Für zeitbasierte Medien (wie Videos) stehen Alternativen (wie Untertitel und Audiobeschreibungen) zur Verfügung.
- 1.3 Anpassbarkeit: Die Inhalte können auf verschiedene Arten dargestellt werden, ohne dass Informationen oder Struktur verloren gehen.
- 1.4 Unterscheidbarkeit: Die Inhalte sind leicht zu sehen oder zu hören.
- 2.1 Tastaturerreichbarkeit: Alle Funktionalitäten sind per Tastatur zugänglich.
- 2.2 Ausreichend Zeit: Für die Inhalte steht den Benutzenden ausreichend Zeit zur Verfügung, um diese zu lesen und zu benutzen.
- 2.3 Krampfanfälle und körperliche Reaktionen: Die Inhalte sind so gestaltet, dass sie nicht zu Anfällen führen können.
- 2.4 Navigierbarkeit: Benutzenden stehen ausreichen Mittel zur Verfügung, um zu navigieren, Inhalte zu finden und zu bestimmen, wo sie sich befinden.
- 2.5 Eingabemodalitäten: Für die Funktionen stehen Eingabealternativen zur Verfügung.
- 3.1 Lesbarkeit: Die Inhalte sind gut lesbar und gut verständlich.
- 3.2 Vorhersehbarkeit: Die Inhalte verhalten sich vorhersehbar.
- 3.3 Eingabehilfen: Die Fehlervermeidung und -korrektur wird ausreichend unterstützt.
- 4.1 Kompatibilität: Die Kompatibilität mit aktuellen und zukünftigen Benutzeragenten, einschließlich assistierender Techniken ist gegeben.